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FahrlehrerInnenkurs Klasse B und Grundkurs

Fahrlehrer/Innenkurs Klasse B und Grundkurs
(inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Praxis II Ausbildung)

Kosten: € 2.900,-

Nach § 64d KDV i.V.m. Anlage 10d zur KDV (Ausbildung von Fahrlehrern)

255 Stunden theoretische Ausbildung

30 Stunden Lehrplan-Seminar (ab 01.01.2024: 60 UE; Praxis I: Kennenlernen des gesetzlichen praktischen Lehrplanes der Fahrschulen)

60 Stunden praktische Ausbildung am Kunden (Praxis II) (ab 01.01.2024: 160 UE)

  • 30 Stunden bei Fahrlektionen beiwohnen, passives Lernen
  • 30 Stunden Unterrichtsübungen, erteilen von Fahrunterricht im Beisein eines Fahrlehrerausbildners

Die 255 Stunden Grundausbildung umfassen folgende Themen:

  • Allgemeine Rechtskunde
  • StVO, KFG, FSG
  • Lehrplan
  • Partnerkunde
  • Fahrzeugtechnik
  • Fahrdynamische Grundlagen
  • Gefahrenlehre
  • Berufsrecht
  • Wahrnehmungspsychologie
  • Lernpsychologie
  • Lernkontrollen
  • Pädagogik
  • Didaktischer Aufbau einer Unterrichtseinheit

Fahrlehrerausbildung NEU ab 01.01.2024:

Zur Erlangung einer Fahrlehrberechtigung sind folgende Module in der angegebenen
Reihenfolge zu absolvieren, wobei die Module 1, 2 und 3 auch gleichzeitig absolviert werden dürfen:

  1. theoretisches Basiswissen in einer Fahrschule oder in einer ermächtigten Ausbildungsstätte,
  2. theoretisches Spezialwissen in einer ermächtigten Ausbildungsstätte,
  3. praktische Ausbildung I in einer ermächtigten Ausbildungsstätte,
  4. erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Multiple Choice-Prüfung als spezielles Modul der
    theoretischen Fahrprüfung unter behördlicher Aufsicht in einer Fahrschule oder einer
    ermächtigten Ausbildungsstätte; mit Bestehen dieser Prüfung gilt die Person als Fahrlehrassistent
    und die Fahrschule oder die Ausbildungsstätte hat eine Bestätigung darüber auszustellen; diese
    Bestätigung gilt als Ausweis für diese Personen; wurde die Prüfung nicht bestanden, so darf sie
    nicht vor Ablauf von zwei Wochen wiederholt werden,
  5. praktische Ausbildung II in einer Fahrschule als Fahrlehrassistent unter Aufsicht eines
    Fahrlehrcoachs, davon Erteilen von praktischem Unterricht im Ausmaß von mindestens
    160 Unterrichtseinheiten (UE) zum Teil unter Aufsicht, zum Teil allein, während eines
    Zeitraumes von längstens vier Monaten; aus berücksichtigungswürdigen Gründen ist eine
    Verlängerung des Zeitraumes möglich, jedoch nur bis zur Absolvierung der 160 UE,
  6. theoretische Abschlussausbildung (Risikokompetenz, Moderatoren-Seminar für
    Mehrphasenausbildung, begleitende Schulung bei der vorgezogenen Lenkberechtigung für die
    Klasse B oder bei Übungsfahrten) in einer ermächtigten Ausbildungsstätte.

Abschnitte NEU:

  1. Basiswissen
    • Besuch des Fahrschul-Theoriekurses (GW+B): 32 UE
    • Mitfahren bei praktischem Unterricht im Fahrschulauto: 32 UE
    • Vor Beginn der Akademieausbildung sollte die Aktualisierung des Wissenstandes abgeschlossen sein.
  1. Spezialwissen (Inhalte siehe unten)
  2. Praxis 1 (60 UE)
    • Lehrplantraining B & Prüferhandbuch in Kleingruppen im Schulfahrzeug
  3. PC-Prüfung
    • Multiple-Choice Prüfung am PC – Zwischenprüfung zum FL Assistenten
    • Ab jetzt darf als FL-Assistent selbstständig unterrichtet werden (siehe Praxis 2)
  4. Praxis 2 (160 UE)
    • Darf nach Prüfung zum FL- Assistent eigenständig unterrichten:

    Vorschulung bis Prüfungsvorbereitung
    • Mind. 20 UE verteilt supervidiert
    • Fahrlehrer-Assistent für maximal 4 Monate möglich; allerdings maximal 160 UE gesamt.
  5. Abschlussausbildung
    • Risikokompetenz-Seminar
    • Moderatoren Seminar
    • Prüfungsvorbereitung

Ausbildungsabschnitte

AbschnittInhalte
1Einführungsphase, wie
  Gesetzliche Grundlagen für den Straßenverkehr, Berufsbild, Organisation der Ausbildung, Wahrnehmungspsychologie, Lernpsychologie, Lernkontrolle
2Verkehrsraum, wie
  StVO 1960 (Begriffe, Bodenmarkierungen, Verkehrsleiteinrichtungen), Lernkontrolle
3Partnerkunde,
  wie Partner im Verkehr, Vertrauensgrundsatz, verkehrspsychologische Grundlagen, Lernkontrolle
4Allgemeine Fahrordnung, wie
  StVO 1960 (§§ 7 bis 30), Lernkontrolle
5Fahrzeugtechnik, wie
  Bereifung, Stoßdämpfer, Lenkung, Elektrik, Motor, Kühlung, Schmierung, Kraftübertragung, Antriebstechnik, Bremsen, Lernkontrolle
6Fahrdynamische Grundlagen, wie
  Wahl der Fahrgeschwindigkeit, Einflüsse von Bauart, Witterung, Fahrbahnbeschaffenheit, Sekundenmethode, Blicktraining, Aufbau des praktischen Lehrplans, Lernkontrollen
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Praktische Ausbildung I

 

(Lehrplanseminar)

  Vorbereitung, Vorschulung, Grundschulung, Hauptschulung, Perfektionsschulung, Lernkontrolle
8Gefahrenlehre, wie
  Hintereinanderfahren, Überholen, Bergfahren Tageskunde, Straßenkunde, Lernkontrolle
9Pädagogik I
  Pädagogische Aufgaben der Fahrschule und des Lehrpersonals, Prinzipien der Erwachsenenbildung, Didaktik des Fahrschulunterrichts, Lernkontrolle
10Ausgewählte Kapitel aus StVO 1960 und KFG 1967
  Lenkerberechtigung, Zulassung, Pflichten des Lenkers, Fahrbeeinträchtigung, Verhalten nach Verkehrsunfällen, Beleuchtung, Beladung, Ziehen von Anhängern, Lernkontrolle
11Allgemeine Rechtskunde, wie
  Grundzüge des Verfassungsrechts, Stufenbau der Rechtsordnung, Behördenorganisation, Lernkontrolle
12Berufsrecht, wie
  Kollektivvertrag, Angestelltengesetz, Dienstnehmerschutz, Dienstnehmerhaftung, Lernkontrolle
   
   
 Praktische Ausbildung II
 davon 
 Mitfahren beim praktischen Fahrunterricht
 Erteilen von Fahrunterricht im Beisein eines Fahrlehrers, Lernkontrolle
   

Zusatzmodul Fahrschullehrer
(inklusive Pädagogik II und den notwendigen Unterrichtsübungen)

Kosten:  € 450,-

Für Fahrschullehrer beträgt die Gesamtstundenzahl exklusive der praktischen Ausbildung II 330 Stunden (15 Stunden Pädagogik, 30 Stunden Unterrichtsübungen kommen verpflichtend hinzu; siehe dazu den Punkt Zusatzmodul Fahrschullehrer).

13 15Pädagogik II
  Unterrichtslehre, Methodische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung, Medienkunde, Aufbau eines fahrtheoretischen Curriculums, Unterrichtsvorbereitung, Lernkontrolle
1430 Unterrichtsübungen, wie
  Planung, Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts an selbstgewählten Beispielen, Vorbereitung und Bewertung vor Vorprüfungen, Lernkontrolle