Fahrlehrer/Innenkurs Klasse B und Grundkurs
(inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Praxis II Ausbildung)
Kosten: € 2.900,-
Nach § 64d KDV i.V.m. Anlage 10d zur KDV (Ausbildung von Fahrlehrern)
255 Stunden theoretische Ausbildung
30 Stunden Lehrplan-Seminar (ab 01.01.2024: 60 UE; Praxis I: Kennenlernen des gesetzlichen praktischen Lehrplanes der Fahrschulen)
60 Stunden praktische Ausbildung am Kunden (Praxis II) (ab 01.01.2024: 160 UE)
- 30 Stunden bei Fahrlektionen beiwohnen, passives Lernen
- 30 Stunden Unterrichtsübungen, erteilen von Fahrunterricht im Beisein eines Fahrlehrerausbildners
Die 255 Stunden Grundausbildung umfassen folgende Themen:
- Allgemeine Rechtskunde
- StVO, KFG, FSG
- Lehrplan
- Partnerkunde
- Fahrzeugtechnik
- Fahrdynamische Grundlagen
- Gefahrenlehre
- Berufsrecht
- Wahrnehmungspsychologie
- Lernpsychologie
- Lernkontrollen
- Pädagogik
- Didaktischer Aufbau einer Unterrichtseinheit
Fahrlehrerausbildung NEU ab 01.01.2024:
Zur Erlangung einer Fahrlehrberechtigung sind folgende Module in der angegebenen
Reihenfolge zu absolvieren, wobei die Module 1, 2 und 3 auch gleichzeitig absolviert werden dürfen:
- theoretisches Basiswissen in einer Fahrschule oder in einer ermächtigten Ausbildungsstätte,
- theoretisches Spezialwissen in einer ermächtigten Ausbildungsstätte,
- praktische Ausbildung I in einer ermächtigten Ausbildungsstätte,
- erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Multiple Choice-Prüfung als spezielles Modul der
theoretischen Fahrprüfung unter behördlicher Aufsicht in einer Fahrschule oder einer
ermächtigten Ausbildungsstätte; mit Bestehen dieser Prüfung gilt die Person als Fahrlehrassistent
und die Fahrschule oder die Ausbildungsstätte hat eine Bestätigung darüber auszustellen; diese
Bestätigung gilt als Ausweis für diese Personen; wurde die Prüfung nicht bestanden, so darf sie
nicht vor Ablauf von zwei Wochen wiederholt werden, - praktische Ausbildung II in einer Fahrschule als Fahrlehrassistent unter Aufsicht eines
Fahrlehrcoachs, davon Erteilen von praktischem Unterricht im Ausmaß von mindestens
160 Unterrichtseinheiten (UE) zum Teil unter Aufsicht, zum Teil allein, während eines
Zeitraumes von längstens vier Monaten; aus berücksichtigungswürdigen Gründen ist eine
Verlängerung des Zeitraumes möglich, jedoch nur bis zur Absolvierung der 160 UE, - theoretische Abschlussausbildung (Risikokompetenz, Moderatoren-Seminar für
Mehrphasenausbildung, begleitende Schulung bei der vorgezogenen Lenkberechtigung für die
Klasse B oder bei Übungsfahrten) in einer ermächtigten Ausbildungsstätte.
Abschnitte NEU:
- Basiswissen
• Besuch des Fahrschul-Theoriekurses (GW+B): 32 UE
• Mitfahren bei praktischem Unterricht im Fahrschulauto: 32 UE
• Vor Beginn der Akademieausbildung sollte die Aktualisierung des Wissenstandes abgeschlossen sein.
- Spezialwissen (Inhalte siehe unten)
- Praxis 1 (60 UE)
• Lehrplantraining B & Prüferhandbuch in Kleingruppen im Schulfahrzeug - PC-Prüfung
• Multiple-Choice Prüfung am PC – Zwischenprüfung zum FL Assistenten
• Ab jetzt darf als FL-Assistent selbstständig unterrichtet werden (siehe Praxis 2) - Praxis 2 (160 UE)
• Darf nach Prüfung zum FL- Assistent eigenständig unterrichten:
Vorschulung bis Prüfungsvorbereitung
• Mind. 20 UE verteilt supervidiert
• Fahrlehrer-Assistent für maximal 4 Monate möglich; allerdings maximal 160 UE gesamt. - Abschlussausbildung
• Risikokompetenz-Seminar
• Moderatoren Seminar
• Prüfungsvorbereitung
Ausbildungsabschnitte
Abschnitt | Inhalte | |
1 | Einführungsphase, wie | |
Gesetzliche Grundlagen für den Straßenverkehr, Berufsbild, Organisation der Ausbildung, Wahrnehmungspsychologie, Lernpsychologie, Lernkontrolle | ||
2 | Verkehrsraum, wie | |
StVO 1960 (Begriffe, Bodenmarkierungen, Verkehrsleiteinrichtungen), Lernkontrolle | ||
3 | Partnerkunde, | |
wie Partner im Verkehr, Vertrauensgrundsatz, verkehrspsychologische Grundlagen, Lernkontrolle | ||
4 | Allgemeine Fahrordnung, wie | |
StVO 1960 (§§ 7 bis 30), Lernkontrolle | ||
5 | Fahrzeugtechnik, wie | |
Bereifung, Stoßdämpfer, Lenkung, Elektrik, Motor, Kühlung, Schmierung, Kraftübertragung, Antriebstechnik, Bremsen, Lernkontrolle | ||
6 | Fahrdynamische Grundlagen, wie | |
Wahl der Fahrgeschwindigkeit, Einflüsse von Bauart, Witterung, Fahrbahnbeschaffenheit, Sekundenmethode, Blicktraining, Aufbau des praktischen Lehrplans, Lernkontrollen | ||
7
|
| Praktische Ausbildung I
(Lehrplanseminar) |
Vorbereitung, Vorschulung, Grundschulung, Hauptschulung, Perfektionsschulung, Lernkontrolle | ||
8 | Gefahrenlehre, wie | |
Hintereinanderfahren, Überholen, Bergfahren Tageskunde, Straßenkunde, Lernkontrolle | ||
9 | Pädagogik I | |
Pädagogische Aufgaben der Fahrschule und des Lehrpersonals, Prinzipien der Erwachsenenbildung, Didaktik des Fahrschulunterrichts, Lernkontrolle | ||
10 | Ausgewählte Kapitel aus StVO 1960 und KFG 1967 | |
Lenkerberechtigung, Zulassung, Pflichten des Lenkers, Fahrbeeinträchtigung, Verhalten nach Verkehrsunfällen, Beleuchtung, Beladung, Ziehen von Anhängern, Lernkontrolle | ||
11 | Allgemeine Rechtskunde, wie | |
Grundzüge des Verfassungsrechts, Stufenbau der Rechtsordnung, Behördenorganisation, Lernkontrolle | ||
12 | Berufsrecht, wie | |
Kollektivvertrag, Angestelltengesetz, Dienstnehmerschutz, Dienstnehmerhaftung, Lernkontrolle | ||
Praktische Ausbildung II | ||
davon | ||
Mitfahren beim praktischen Fahrunterricht | ||
Erteilen von Fahrunterricht im Beisein eines Fahrlehrers, Lernkontrolle | ||
Zusatzmodul Fahrschullehrer
(inklusive Pädagogik II und den notwendigen Unterrichtsübungen)
Kosten: € 450,-
Für Fahrschullehrer beträgt die Gesamtstundenzahl exklusive der praktischen Ausbildung II 330 Stunden (15 Stunden Pädagogik, 30 Stunden Unterrichtsübungen kommen verpflichtend hinzu; siehe dazu den Punkt Zusatzmodul Fahrschullehrer).
13 | 15 | Pädagogik II |
Unterrichtslehre, Methodische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung, Medienkunde, Aufbau eines fahrtheoretischen Curriculums, Unterrichtsvorbereitung, Lernkontrolle | ||
14 | 30 | Unterrichtsübungen, wie |
Planung, Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts an selbstgewählten Beispielen, Vorbereitung und Bewertung vor Vorprüfungen, Lernkontrolle |