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Voraussetzungen

  • Vertrauenswürdigkeit muss gegeben sein;
  • keine Vorstrafen,
  • Mindestalter 21 Jahre (keine Probezeit!)
  • keine schweren Verstöße (z.B. Entzug der Lenkberechtigung, Vormerkdelikte),
  • seit 3 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse,
  • Bestätigung darüber, dass seit mindestens einem Jahr Fahrzeuge dieser Klassen tatsächlich gelenkt wurden (Zulassungsschein, Dienstgeberbestätigung, Bestätigung von Personen die glaubhaft machen, dass der Antragsteller gefahren ist);
  • Ein Lehrplanseminar pro Klasse bei den zur Ausbildung von Fahrschullehrern ermächtigten Einrichtungen.
  • Ausbildung in einer Ausbildungsstätte

Zur Antragstellung bei der Behörde sind mitzubringen:

  • Zwei Kopien der Vorder- und zwei Kopien der Rückseite des Führerscheins
  • Meldebestätigung
  • Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)

Zusätzlich für Fahrschullehrer:

Entweder erfolgreich bestandene Reifeprüfung oder mindestens fünf Jahre Fahrlehrerpraxis

  • Erforderliche Dokumente zur Antragstellung: Reifeprüfungszeugnis zur Einsichtnahme oder Dienstgeberbestätigung über die Praxis als Fahrlehrer in den letzten fünf Jahren

 

Antragstellung erfolgt bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde.
Antragsformulare erhalten Sie in unserem Büro bei Kursstart.
Für in Wien wohnhafte Antragsteller:

MA65 – Rechtliche Verkehrsangelegenheiten

Ungargasse 33
1030 Wien

Sollte die Ausbildung in Wien erfolgen und der Kandidat in Wien zur Prüfung gehen wollen, obwohl er in einem der Bundesländer gemeldet ist, so müsste er bei seiner zuständigen Behörde einreichen und zur MA65 delegieren lassen.